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Anhörung am 11.10.2023: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Im Vorfeld der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zur Forderung der Union nach Wiedereinführung einer verdachtslosen, flächendeckenden Internet-Vorratsspeicherung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung folgenden Brief an die Ausschussmitglieder versandt.

 
Die drohende Internet-Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022)

 Über IP-Adressen, die Forderung der Bundesinnenministerin und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Nachdem der Europäische Gerichtshof die von CDU/CSU und SPD in Deutschland eingeführte Vorratsdatenspeicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten (inklusive SMS-Verbindungen und Handy-Standortdaten) im September 2022 für grundrechtswidrig erklärt hat, betätigen sich insbesondere Unionspolitiker und die SPD-Bundesinnenministerin Faeser in einer Kampagne, um mit zum Teil haarsträubenden oder populistischen Scheinargumenten die Neuauflage einer solchen Vorratsdatenspeicherung zu erzwingen.

Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert die Bundesinnenministerin:

 
Offener NGO-Brief an Ampel: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen! (19.09.2022)

Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände warnen heute in einem Brief an die Ampel-Koalition, die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) wäre zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in Grundrechte, weil IP-Adressen zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie Presseinformanten.

Morgen wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch vom Koalitionsvertrag abgelehnt.

Mit dem Offenen Brief wendet sich der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP. Zu den Erstunterzeichnenden gehören unter anderem die Deutsche Aidshilfe, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, der Deutsche Fachjournalisten-Verband, die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Neue Richtervereinigung, Reporter ohne Grenzen und der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein.

Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Der Offene Brief im Wortlaut:

 
AK Vorrat an Koalition: Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern (22.11.21)

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer weisen Versuche der SPD zurück, eine Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten mit dem Vorgehen gegen Kinderpornografie zu rechtfertigen. Wörtlich heißt es in dem heute versandten Schreiben an die Parteivorsitzenden der Ampelparteien:

 
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Das können Sie gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung unternehmen:

 
5-Minuten-Info zur Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022)

Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD sollte spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 Dem Europäischen Gerichtshof folgend hat das Bundesverwaltungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Herbst 2023 für rechtswidrig und nicht anwendbar erklärt.

Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dennoch die Wiedereinführung einer flächendeckenden eine Internet-Vorratsdatenspeicherung:

Jedem Internet-Zugangsanbieter, der dies nicht schon freiwillig tut, soll die vollständige und verdachtsunabhängige Speicherung der IP-Daten aller Internetnutzer vorgeschrieben werden – ohne jeden Anlass. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz.

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